
- Kraftfahrzeuge, die zur Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt und zugelassen sind.
- Auf allen Straßen im Veranstaltungsbereich gilt die StVO. (keine Fehlzündungen, STOP POSING, Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen)
- Sichtbares Anbringen der Einfahrtsberechtigung für den Veranstaltungsbereich im Fahrzeug
- Wildes Campieren oder das Schlafen im Auto ist im Veranstaltungsbereich verboten und hat den Entzug der Einfahrtsberechtigung zur Folge.
- Die Einfahrtsberechtigung ist nicht übertragbar.
- Keine Rückerstattung des Betrages, wenn die Einfahrtsberechtigung nicht in Anspruch genommen wird (Nichtteilnahme, Krankheit, Führerscheinentzug, TÜV, etc.).
- Jede Nachahmung und Fälschung der Einfahrtsberechtigung wird strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist Klagenfurt.
- Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Veranstaltungsbedingungen kann die Einfahrtsberechtigung durch Exekutivorgane, Sicherheitsorgane und Vertreter des Veranstalters entzogen werden.
- Im Falle eines Entzuges der Einfahrtsberechtigung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
- Polizeiliche Videoüberwachung: Im Veranstaltungsgebiet werden von der Sicherheitsbehörde gem. § 54 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit Bildaufzeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung gefährlicher Angriffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.
- Die Mitnahme und der Verkauf von Glasgebinden und Glasflaschen in den und im Veranstaltungsbereich sind behördlich verboten. Bei den Einfahrtskontrollen finden Gepäckskontrollen statt.
- Ich anerkenne, dass meine Daten elektronisch gespeichert und für Aussendungen des Veranstalters verwendet werden.
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